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Das Godentum Während der Besiedlung durch Kelten und Skandinavische Völker im 9. und 10. Jahrhundert wurde das Godentum, dessen Ursprünge wohl auf ein skandinavisches Sakralamt zurückzuführen sind, entwickelt. God oder isländisch goði kann mit „Gott" übersetzt werden. Letztenendes hatte aber das Godentum selbst nicht viel mit Göttern zu tun. Die Goden waren Þinghäuptlinge, die den Vorsitz über die sogenannten Þings und Þingversammlungen hatten. Diese hatten im Prinzip ähnliche Rechte und Pflichten wie Adelige oder Könige in Mitteleuropa: ihre Leute zu beschützen, deren Rechte zu vertreten, für sie zu sorgen und den Frieden unter ihre Leuten zu wahren. Umgekehrt waren ihre Untergebenen verpflichtet, ihrem Goden zu dienen und im Falle von Streitigkeiten mit anderen „Stämmen" oder gar anderen Ländern ihm beizustehen, was jedoch so gut wie nie vorkam. Es gab jedoch keinen obersten Goden oder Staatsoberhaupt. Der „Staat" Island, sofern man das sagen kann, setzte sich lediglich aus mehreren Godentümern zusammen, die sich regelmäßig im Jahr zu den Versammlungen (Frühjahrsþing, Herbstþing und Allþing) trafen und dort öffentlich ihre Angelegenheiten klärten. War jemand Gode konnte er sein Amt entweder vererben oder verkaufen, wenn er dessen überdrüssig war. Hohes Ansehen konnten jedoch auch Großbauern, „normale" Häuptlinge und besonders weise und kluge Männer erreichen und damit einen Stamm Untergebener anführen. Ganz am Anfang der Goden-Regierung gab es 36 goðar (Goden), die sich selbst auch höfðingar (Häuptlinge) nannten. Das Amt des Goden hieß goðorð und die Macht, die die Goden damit inne hatten mannaforráð (Herrschaft über die Männer). Ganz ursprünglich war das Godentum wohl eng mit dem Tempelpriestertum verknüpft, daher auch der Bezug im Namen auf „Gott". Aber im Laufe der Zeit hat sich der religiöse Bezug immer mehr verflüchtigt. Die Godentümer entsprechen den Þingversammlungen. 965 wurde Island in mehrere Teile geteilt und den Þingversammlungen jeweils 3 Goden zugeteilt, die sich einen Haupttempel teilten. Zu einem goðorð gehörten im 12. Jahrhundert ca. 100 Bauernhöfe. Auch gab es weibliche Goden, genannt gyðjar. Recht oft gab es regelrechte Matriarchate, in denen die Frauen das Sagen hatten. Generell waren Frauen und Männer nahezu gleichgestellt, wenn nicht offiziell dann doch inoffiziell. Für die Þingversammlungen galt, dass jeder Gode vor Sonnenuntergang des ersten Tages einer Versammlung auf dem Þingplatz zu erscheinen hatte. Diese mussten in den Versammlungen die Richter für das öffentliche Gericht ernennen und bei den landesbetreffenden Gerichtsverhandlungen als Geschworene teilnehmen. Auch die Bauern, die Untergebenen der Goden, mussten an den Versammlungen teilnehmen. Weiterhin waren die Goden auch für den Handel verantwortlich und regelten die Preise für ausländische Waren. Im Laufe der Zeit wurden die einzelnen Godentümer immer weniger, denn einzelne Goden übernahmen die Goden anderer Gebiete. Am Ende gab es nur noch 10 Goden auf Island, die die oberste Gesellschaftsschicht bildeten. Der Bezug zu den Bauern nahm immer mehr ab, so dass sich innerhalb der Bauern eine eigene Machtstruktur entwickelte. 1262 jedoch übernahm der norwegische König Magnus VI. die Macht auf Island und regelte seither die Angelegenheiten. 1380 kam Norwegen jedoch unter dänische Herrschaft, wodurch sich auch Island nun unter der dänischen Krone befand. 1918 erlangte Island Souveränität, wobei aber der dänische König bis zur Gründung der Republik Island im Jahr 1944 noch Staatsoberhaupt blieb. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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